Allgemeine
Geschäftsbedingungen / Markus Hengstler Immobilien (unmöblierte Objekte):
Nachstehend wird der Kunde (Verkäufer / Käufer / Mieter / Pächter) als Auftraggeber bezeichnet:
1.
Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines
Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder
auf andere Art und Weise) durch den Auftraggeber bedeutet
Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen.
Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die
Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns.
2.
Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der
Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) das angebotene Objekt selbst erwerben bzw.
nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine
Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch
Bevollmächtige haften für die Provision persönlich. Der
Empfänger ist zur Zahlung der vollen
Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er
Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft
selbst vornimmt.
Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein
Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer
verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der
der Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der
Empfänger
ebenso verpflichtet, die Provision zu zahlen.
3.
Ist Ihnen
das Angebot von Markus Hengstler Immobilien bereits von
anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber
bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige
schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die
Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind,
andernfalls gilt der Nachweis von Markus Hengstler
Immobilien als erbracht. Die Meldefrist beträgt 5 Tage
nach Zugang des Angebotes. Bei
direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist
stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision
entsteht und wird fällig mit dem Abschluß eines durch
unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande
gekommenen Kauf-, Pacht-, Miet- oder sonstigen
Vertrages. Die Provision ist auch
dann an uns zu zahlen,
wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt
des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben
oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem
Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter)gemacht wird, wobei es bei die Entstehung
des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der
angebotene oder ein anderer Vertragstyp gewählt wird.
Die Verlängerung, Erweiterung
und Ergänzung bereits abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.
5.
Unser
Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der
abgeschlossene Vertrag, später rückgängig gemacht wird,
infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem
sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für
den Fall, daß unsere Tätigkeit lediglich mitursächlich
für den Abschluß eines Vertrages war.
6.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Markus Hengstler
Immobilien von jeglichen Vertragsabschluß unter der
Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen
eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung
zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch
dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes
Objekt nach einem Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag
mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen
wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes
etc.). Hierbei kann
die bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht
werden. Bei Unterlassung verpflichtet sich der
Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung (an Markus Hengstler-Immobilien) in Höhe von
3,57 % der Käuferprovision und 3,57 % der Verkäuferprovision
inkl. der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Maklercourtage:
7.1. Die
vom Mieter, Pächter oder Erwerber im Falle des
Vertragsabschlusses unmittelbar an Markus Hengstler-Immobilien zu zahlende Provision beträgt:
a) bei Vermietung von Wohnobjekten 2,38
Monatskaltmieten,
b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3,57
Monatsmieten inkl. Betriebs- u. Nebenkosten,
c) bei Verpachtungen 5,95% der Pacht über die gesamten Pachtzeit,
d) bei Immobilienkäufen im Inland 3,57% und bei
Objekten im Ausland 7,14 % des Brutto-Kaufpreises, jeweils
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Die
Verkäufermaklerprovision beträgt 3,57 % des
Brutto-Kaufpreises inkl. der gesetzlicher
Mehrwertsteuer, fällig
(an Markus Hengstler-Immobilien) unmittelbar nach
Vertragsabschluß, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart wird.
8.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den
anderen Vertragsteil tätig zu werden.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche
oder telefonische Absprachen müssen zu Ihrer Wirksamkeit
schriftlich bestätigt werden.
10.
Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche
Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleiben
vorbehalten. Für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in
Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc.
übernehmen wir keine Gewähr.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind
ausgeschlossen.
11. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nicht
rechtswirksam, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt.
12.
Bei An-/Vermietung eines möblierten Objektes gelten besondere
Bedingungen, siehe:
www.wohnenaufzeit24.com
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Nürtingen.
Markus
Hengstler Immobilien - Stand 01/2010